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„ Petri Heil“ Steinfurt
e.V.----------------------------------------------------------------------
Gewässerordnung für den Veltruper – Westeroder
- und Grafensteiner See (gültig ab: 01.01.2011)
1)
Jeder
Angler hat sich am Gewässer so zu verhalten, dass Umwelt, Natur und Tiere
geschont werden.
2)
Die
gesetzlichen Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
3) Davon abweichend gelten folgende
Regelungen:
a) Mindestmaße: Hecht 60 cm
Zander 50 cm
Karpfen 45 cm
Aal 50 cm
Schleie 30 cm
Wels ab 50 cm muss entnommen werden
Renken 25 cm
b) Fangbegrenzungen: Hecht 2
Fische pro Tag
Zander 2 Fische pro Tag
Forellen 4 Fische pro Tag
(maximal 12 Fische pro Woche)
Karpfen 2 Fische pro Tag
Schleie 2 Fische pro Tag
Renken 2 Fische pro Tag
Stör ganzjährig
geschont
4)
Jeder
gehälterte Fisch gilt als mitgenommen.
5)
Gefischt
werden darf mit 4 Ruten.
6) Zur Kontrolle an den Seen sind alle
sich auszuweisenden Mitglieder, sowie Verpächter berechtigt.
7)
Jeder
Angler hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen und vorgefundenen Unrat
mitzunehmen.
8)
Das
Ausnehmen der gefangenen Fische am Gewässer ist verboten.
9) Die Schlagbäume und Zugangstore an
den Angelseen müssen bei Betreten und Verlassen unverzüglich wieder
verschlossen werden.
10) Zutritt zu den Gewässern haben nur
Mitglieder und unmittelbare Begleitpersonen, deren Zahl sich auf ein
notwendiges Maß zu beschränken hat.
11) Camping ist an den Gewässern nicht
erlaubt, jedoch dürfen Zelte im Rahmen des Angelns unauffällig aufgestellt
werden.
12) Geparkt werden darf nur auf den
dafür vorgesehenen Stellflächen. Dabei ist zu beachten das Wendemöglichkeiten
und Wege nicht versperrt werden, so dass andere Personen behindert werden.
Für alle Gewässer gilt die Ablichtung der Fangerlaubnis als
Parkausweis. Dieser ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen.
13) Eisangeln ist grundsätzlich
verboten, es darf nur da geangelt werden wo das Gewässer freigetaut ist.
Löcher ins Eis zu
schlagen ist strengstens untersagt.
14) Das Angeln vom Boot ist verboten.
Das Ausbringen der Köder mit einem Ruderboot ist erlaubt.
Das Benutzen eines Bootes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine
Behinderung von anderen Anglern ist zu vermeiden.
15) Zuwiderhandlungen gegen diese
Gewässerordnung werden streng geahndet.
16) Alle bisherigen Anordnungen
verlieren mit Inkrafttreten dieser Gewässerordnung ihre Gültigkeit.
Gebührenordnung:
Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 100,00 EUR.
Für einen nicht geleisteten Arbeitsdienst sind mit Abmeldung 15,50 EUR und ohne Abmeldung 25,50 EUR zur entrichten.
Der Vorstand