------------------------------------------------------------ASV „ Petri Heil“ Steinfurt e.V.----------------------------------------------------------------------

 

Gewässerordnung für den Veltruper – Westeroder - und Grafensteiner See (gültig ab: 01.01.2011)

 

1)       Jeder Angler hat sich am Gewässer so zu verhalten, dass Umwelt, Natur und Tiere geschont werden.

2)       Die gesetzlichen Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten.

3)       Davon abweichend gelten folgende Regelungen:

a) Mindestmaße:               Hecht               60 cm

                                         Zander             50 cm

                                         Karpfen           45 cm

                                         Aal                  50 cm

                                         Schleie            30 cm

                                         Wels                ab 50 cm muss entnommen werden

                                         Renken            25 cm

b) Fangbegrenzungen:     Hecht               2 Fische pro Tag

Zander            2 Fische pro Tag

Forellen          4 Fische pro Tag (maximal 12 Fische pro Woche)

Karpfen           2 Fische pro Tag

Schleie           2 Fische pro Tag

Renken           2 Fische pro Tag

Stör                 ganzjährig geschont

4)       Jeder gehälterte Fisch gilt als mitgenommen.

5)       Gefischt werden darf mit 4 Ruten.

6)       Zur Kontrolle an den Seen sind alle sich auszuweisenden Mitglieder, sowie Verpächter berechtigt.

7)       Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen und vorgefundenen Unrat mitzunehmen.

8)       Das Ausnehmen der gefangenen Fische am Gewässer ist verboten.

9)       Die Schlagbäume und Zugangstore an den Angelseen müssen bei Betreten und Verlassen unverzüglich wieder verschlossen werden.

10)   Zutritt zu den Gewässern haben nur Mitglieder und unmittelbare Begleitpersonen, deren Zahl sich auf ein notwendiges Maß zu beschränken hat.

11)   Camping ist an den Gewässern nicht erlaubt, jedoch dürfen Zelte im Rahmen des Angelns unauffällig aufgestellt werden.

12)   Geparkt werden darf nur auf den dafür vorgesehenen Stellflächen. Dabei ist zu beachten das Wendemöglichkeiten und Wege nicht versperrt werden, so dass andere Personen behindert werden.

Für alle Gewässer gilt die Ablichtung der Fangerlaubnis als Parkausweis. Dieser ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen.

13)   Eisangeln ist grundsätzlich verboten, es darf nur da geangelt werden wo das Gewässer freigetaut ist.

Löcher ins Eis zu schlagen ist strengstens untersagt.

14)   Das Angeln vom Boot ist verboten. Das Ausbringen der Köder mit einem Ruderboot ist erlaubt.

Das Benutzen eines Bootes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Behinderung von anderen Anglern ist zu vermeiden.

15)   Zuwiderhandlungen gegen diese Gewässerordnung werden streng geahndet.

16)   Alle bisherigen Anordnungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Gewässerordnung ihre Gültigkeit.

 

Gebührenordnung:

Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 100,00 EUR.

Für einen nicht geleisteten Arbeitsdienst sind mit Abmeldung 15,50 EUR und ohne Abmeldung 25,50 EUR zur entrichten.

 

Der Vorstand